Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Datenschutzbeauftragter und Datenschutz im Unternehmen

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist da. Und sie geht nicht wieder weg.

Das betrifft Sie nicht? Doch, tut es.

Die DSGVO und im Zusammenhang auch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG regeln den Umgang von Unternehmen und Webseitenbetreibern mit personenbezogenen Daten europaweit und hierzulande einheitlich. Alle Unternehmen, ob sie im Internet aktiv sind oder nicht, alle Unternehmen, Praxen, Kliniken, die in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sich mit der neuen Verordnung auseinandersetzen. Für viele ist die DSGVO mit ihren vielen Regelungen und Dokumentationsvorschriften daher ein richtiges Schreckgespenst – das muss nicht sein.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der DSGVO-Richtlinien beratend und proaktiv zur Seite. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Rufen Sie uns an!

Wie sieht es bei Ihnen in Sachen Datenschutz aus?

In einem ersten Beratungsgespräch erfassen wir gemeinsam mit Ihnen, wie Ihr Unternehmen aktuell mit personenbezogenen Daten umgeht und erläutern Ihnen, was die Regelungen der neuen DSGVO von Ihrem Unternehmen im Einzelnen verlangen.

Jetzt geht es ans Eingemachte ….

Egal ob über Newsletter, soziale Medien oder Ihren Online-Shop. In welcher Form auch immer Sie personenbezogene Daten verarbeiten - im Rahmen der neuen DSGVO müssen Sie vieles beachten. Wir unterstützen Sie gerne u.a. bei folgenden Themen:

  • Überarbeitung der Datenschutzerklärung und des Impressums auf Ihrer Website
  • Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Umgang mit Nutzer-Einwilligungen (z.B. bei Newslettern)
  • Regelung von Auftragsdatenverarbeitung durch Externe
  • Umgang mit Mitarbeiterdaten
  • Verschlüsselung der Datenübertragung

Geht es um eine schnelle und kompentente Umsetzung Ihres Softearevorhabens oder um Ihren neuen, dann rechtskonformen Internetauftritt? Oder planen Sie eine rechtssichere Einrichtung eines Newslettersystems? Dann unterstützen wir Sie gerne in Kooperation mit der Internet- und Werbeagentur webmelone in Alzey. Der richtige Partner, auch wenn es einmal schnell gehen muss, weil vielleicht Unterlassungserklärungen abgegeben wurden.

Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Laut Artikel 35 der DSGVO müssen Unternehmen in vielen Fällen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen. Da bei dieser Person keine Interessenskonflikte bestehen dürfen, empfiehlt sich in vielen Fällen ein externer Datenschutzbeauftragter. Wir organisieren diese wichtige Aufgabe gerne für Sie und gestellen Ihnen den externen Datenschutzbeauftragtebn für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an!

Bußgelder und Abmahnungen müssen nicht sein!

Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen Abmahnungen und im Ernstfall hohe Bußgelder. In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Karthein & Kollegen in Mainz prüfen wir gerne Ihre aktuelle Situation und eventuelle Stolperfallen, damit die Datenschutzbehörde und Abmahnanwälte Sie nicht belangen können.

Das Team

Wir Beraten Sie gerne

im Umgang mit den Daten Ihrer Mitarbeiter und Kunden!

Als sich der Tag näherte, ab dem die DSGVO mit Bußgeldern drohte, wurden wir von vielen Kunden und Mandanten angesprochen ob wir mal schnell die DSGVO erklären könnten. Oft verbunden mit der Frage: "Gilt das auch für mich?"

Eine Frage, die wir in nahezu 100% der Fälle mit einem klaren "JA" beantworten mussten. Und das ist heute immer noch so.

Dafür gibt es die K&K UG (haftungsbeschränkt). Wenn Sie Fragen haben zum Datenschutz in Ihrem Unternehmen, wenn Sie vielleicht schon ein Problem mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben, oder wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen möchten, der Ihnen die Arbeit abnimmt und Ihnen die Verantwortung leichter macht - dann sprechen Sie uns gerne an.